Appell gegen die BWIS-II-Revision
Das nach der Fichenaffäre 1998 in Kraft gesetzte Staatsschutzgesetz (BWIS) gibt dem polizeilichen Inlandnachrichtendienst, dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP), enorm weitgehende Befugnisse, heimlich und ohne jeglichen konkreten Verdacht Informationen über Personen und Organisationen zu sammeln und weiterzugeben. Demgegenüber wurde im BWIS das Einsichtsrecht in diese Staatsschutz-Dossiers faktisch abgeschafft.
Der Verein grundrechte.ch lanciert deshalb einen Appell an die Mitglieder des eidgenössischen Parlaments, auf diese Verschärfung des Staatsschutzgesetzes nicht einzutreten.
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