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Appell gegen die BWIS-II-Revision

Grundrechte schützen: Keine Verschärfung des Staatsschutzgesetzes! Für ein Recht auf Akteneinsicht!

Öffentlicher Appell an die Mitglieder des National- und Ständerates


Dieser Appell ist nach wie vor aktuell und wichtig! Zwar haben die eidgenössischen Räte den Vorschlag des Bundesrates tatsächlich zurückgewiesen. Unser öffentlicher Protest hat dabei sicherlich Einfluss gehabt. Der seit Januar 2010 zuständige neue Staatsschutz-Chef, Bundesrat Ueli Maurer (VBS) will aber demnächst eine neue Verschärfungsversion - eine sogenannte BWIS-II-Light-Vorlage - präsentieren.

Zudem: Der Anfang Juli 2010 präsentierte Kontrollbericht der Geschäftsprüfungsdelegation zeigt mehr als nur deutlich, dass die Staatsschützer nicht gewillt sind, sich an ihr eigenes Gesetz und die darin festgeschriebenen Schnüffelschranken zu halten. 200,000 neue Fichen sind ein Skandal! Als Reaktion darauf braucht es nicht zusätzliche Überwachungsinstrumente, sondern zunächst eine klare Verbesserung unseres Rechts auf Akteneinsicht! Um diesen Forderungen Nachhaltigkeit zu verleihen, brauchen wir möglichst viele Personen, die diesen Appell unterzeichnen!

   

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Aktuelles

Änderung des Hooligan-Konkordats

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Unterschriftensammler in Bern verhaftet

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Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz

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Grenzüberschreitende Spitzel

Volkszählung 2010

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Gesetzliche Grundlagen für E-Dossiers

Totalrevision Alkoholgesetz

BWIS II «light»

200 000 neue Fichen

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Facebook weiss alles

Demo-Recht unter Druck

Notverordnungen des Bundesrats

Polizeiaufgabengesetz unzumutbar

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E-Health auf Raten

20 Jahre Protest gegen den Fichenskandal

Aufruf gegen BWIS II

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zuletzt aktualisiert: 27. Januar 2012