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Fragen & Forderungen zum elektronischen Ticketing im öffentlichen Verkehr

1. Oktober 2017

Seit dem Sommer 2017 führen die Transportunternehmen SBB, BLS und Postauto AG (PAG) einen Pilotversuch zum elektronischen Ticketing mit der von der BLS entwickelten online-Applikation «Lezzgo» bzw. «Lezzgo Plus» durch. Dabei werden die Fahrten mit dem persönlichen Mobiltelefon registriert und anschliessend, nach der Fahrt, der persönlichen Kreditkarte belastet. Aus grundrechtlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegenüber solchen elektronischen Ticketingsystemen, weil sie namentlich das Recht auf Bewegungsfreiheit und auf Reisefreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedrohen. Zwar wird auch ein anonymer Swisspass angedacht, das alleine genügt aber nicht, um datenschutzrechtliche Grundsätze einzuhalten. Der Vorstand von grundrechte.ch hat deshalb die verantwortlichen Unternehmen SBB, BLS und PAG gebeten, bis zum 20. Oktober 2017 einige Fragen zu beantworten. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

1. Voraussetzungsloser Zugang für alle

Wir befürchten, dass mit der Einführung von elektronischen Ticketing-Systemen der Zugang zu Reisen mit dem öffentlichen Verkehr (öV) der Schweiz immer mehr (bis ausschliesslich) an bestimmte Voraussetzungen gebunden wird - konkret an Computer mit Internetanschluss, Smartphones und Kreditkarten. Der Zugang zum öV muss aber zwingend weiterhin diskriminierungsfrei und voraussetzungslos für alle gewährt sein. Es darf nicht sein, dass nur Kundinnen und Kunden mit einem (neuen) Mobiltelefon und mit einer Kreditkarte (günstiger) mit öV reisen dürfen. Die Reise mit dem öV muss weiterhin anonym möglich sein, indem eine Kundin oder ein Kunde am Billettschalter oder an einem Automaten mit Bargeld ein Papierbillett erwirbt. Insbesondere müssen auch Reisende aus dem Ausland auf diese einfache, bewährte und anonyme Weise ein Billett kaufen und damit eine Reiseberechtigung erlangen können.

2. Diskriminierungsfreier Zugang zu allen Angeboten

Wir befürchten, dass Reisende, die nicht an den neuen elektronischen Ticketing-Systemen partizipieren, preislich schlechter gestellt werden. Bereits heute haben nicht alle Kundinnen und Kunden Zugang zu denselben Angeboten. Insbesondere können einige Fahrkarten nur über Internet bezogen werden, namentlich Sparpreisbillette und Sparpreis-Tageskarten - und auch dies nur mit ausgewählten, spezifischen Hardware- und Software-Konfigurationen. Einige Angebote sind also nur einem eingeschränkten Kundenkreis zugänglich.

3. Preistransparenz und «Gleiche Preise für alle»

Bei Verwendung der App «Lezzgo Plus» wissen die KundInnen zu Beginn der Reise (beim «check-in») nicht, wieviel diese kosten wird. Aus Gründen der Transparenz müssen die Preise bereits vor Antritt der Reise verfügbar sein - auch ohne Internetverbindung mit einem Smartphone. Dies nicht zuletzt auch, um drohende Verschuldungen zu vermeiden. Personalisierte Ticketing-Systeme ermöglichen, die Preise dynamisch festzulegen, z.B. nach dem Zeitpunkt der Reise oder nach Eigenschaften der Reisenden (Kundentreue, Kaufkraftklasse o.ä.).

4. Haftung bei Fehlern und Systemausfällen

In den AGB zu «Lezzgo» wird festgehalten, dass in allen Fällen der Kunde bzw. die Kundin dafür verantwortlich sei, dass die elektronischen Systeme fehlerfrei funktionieren - konkret: dass ihr Mobiltelefon einwandfrei funktioniert (siehe AGB Punkt 22.5 «Ungültiger Fahrausweis», analog auch in den FAQ). Der Anbieter schliesst jede Verantwortung für technische Unzulänglichkeiten kategorisch aus.

5. Datenschutz

Wir befürchten, dass mit der Einführung von elektronischen Ticketing-Systemen die Kontrolle der InhaberInnen über ihre persönlichen Daten verloren geht und die Daten zweckwidrig verwendet werden.

Die App «Lezzgo Plus» sammelt systemimmanent personenbezogene Daten (Standort mittels GPS und WLAN, direkt verknüpft mit den Personendaten). Daraus entstehen Bewegungsprofile: Wer hat wann welches öffentliche Verkehrsmittel genutzt? Bestehen Muster in der Nutzung und Abweichungen von diesen Mustern? Welche Person ist zu derselben Zeit mit denselben Verkehrsmitteln gefahren? Welche Personen weisen ähnliche Muster und analoge Abweichungen auf? usw.

Diese besonders schützenswerten personenbezogenen Daten können abgegriffen werden, sei es durch illegales Eindringen in die Datensysteme, sei es durch ein «Leck», sei es aufgrund von Anordnungen der Behörden - zumal die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass jede neue Datenbank neue Begehrlichkeiten weckt.

Es muss sichergestellt werden, dass die Prinzipien des sorgfältigen Umgangs mit persönlichen und personifizierbaren Daten zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Dies beinhaltet Grundsätze des «state of the art» bezüglich Datensparsamkeit, Datensicherung, Persönlichkeitsschutz usw.

Die Datenschutzbeauftragten empfehlen für eine «Best practice» unter anderem den so genannten «technischen Datenschutz». Im konkreten Fall könnte dies so umgesetzt werden, dass alle Detailangaben zur Reise am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode (also täglich nach Betriebsschluss) unverzüglich und unwiederbringlich gelöscht werden. Für die Rechnungstellung würde lediglich der Gesamtbetrag (d.h. ohne Angaben zur Reiseverbindung) für diesen Tag notiert und der Inkassostelle weitergeleitet.

Ein weiterer Grundsatz zum Schutz der personenbezogenen Daten besagt, dass alle erhobenen Daten wenn immer möglich bei den EigentümerInnen bleiben müssen (Datenhoheit). Für die konkrete Umsetzung in einem elektronischen Ticketing-System könnten das Aufzeichnen der gefahrenen Strecke/n und anschliessend die Preisberechnung innerhalb der App erfolgen, also auf dem jeweiligen Mobiltelefon. Mit einer solchen Anwendung würde am Ende des Tages nur der Gesamtbetrag an die Inkassostelle weitergeleitet, ohne Detailangaben zu den Reiseverbindungen.

Transparenz: Offensichtlich handelt es sich bei der Software von «Lezzgo Plus» um ein proprietäres Produkt, dessen Quellcode nicht zugänglich ist. Dadurch haben die Nutzerinnen und Nutzer keine Möglichkeit nachzuvollziehen, was genau die App macht.

6. Alternativen, z.B. Prepaid-Angebote

Der Grundsatz der Datensparsamkeit besagt, dass jeweils nur so viele Daten gesammelt werden dürfen, wie zur Erfüllung eines Zwecks unabdingbar sind. Eine Alternative zu der von SBB, BLS und PAG getesteten App sind Prepaid-Angebote: Der Kunde oder die Kundin kauft sich eine Karte mit einem Guthaben. Mittels Check-in und Check-out wird bei jeder Reise der entsprechende Betrag vom Guthaben abgebucht. Die Karte könnte anonym erworben werden und es würden keine personenbezogenen Daten erhoben.

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Unser Anliegen wird u.a. vom Konsumentenforum kf unterstützt. Sollten wir in der angegebenen Frist keine befriedigende Antwort erhalten, werden wir weitere Massnahmen prüfen. Aktuelle Informationen werden wir auf unserer Website https://grundrechte.ch publizieren.

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