Operation Bewährungsstrafe

18. Oktober 2017

Spiegel online

In Frankfurt hat der Prozess gegen den "Schweizer Spion" Daniel M. begonnen. Hat er tatsächlich einen Spitzel in der Steuerverwaltung Nordrhein-Westfalens platziert - oder macht er sich wichtig, um sich zu retten?

Der Vorsitzende Richter Josef Bill hat die Hauptverhandlung im Verfahren gegen den als "Schweizer Spion" bekannt gewordenen Daniel M. kaum eröffnet - da sorgt er auch schon für die ersten Lacher. In der vor ihm liegenden Anklageschrift steht eine falsche Wohnadresse des Angeklagten. "Oi joi joi", sagt Bill.

Mit Informationen geht es drunter und drüber, das zieht sich wie ein roter Faden durch die Affäre.

In deren Zentrum steht Daniel M., 54 Jahre, ehemals Schweizer Polizist. Er muss sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt verantworten, wegen geheimdienstlicher Tätigkeit "im Auftrag einer fremden Macht". So steht es in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Mit "fremder Macht" gemeint ist die Schweiz, genauer gesagt der Schweizer Geheimdienst NDB.

Der NDB soll M. auf eine Gruppe deutscher Steuerfahnder in Wuppertal angesetzt haben - nämlich jene, die federführend verantwortlich waren für den ab 2010 abgewickelten Kauf mehrerer Daten-CDs mit umfangreichen Angaben zu deutschen Kontoinhabern, die über Banken in der Schweiz Steuern hinterzogen.

Das war damals ein sensibles Thema: Der Anteil der Schweiz am weltweit verwalteten Auslandsvermögen von Banken lag bei 27 Prozent. Insgesamt rund 1900 Milliarden Euro, viele davon waren aus Deutschland abgeflossen, unversteuert.

Hilfe beim "Sudoku"

Der Kauf der - aus Sicht der Schweiz illegal beschafften - Daten war auch in Deutschland umstritten. Der deutsche Staat überwies den Datendieben Millionenhonorare. Für die deutsche Staatskasse war die Operation aber auch sehr ergiebig: Sie scheuchte Zehntausende Steuerflüchtige auf, die in den folgenden Jahren Selbstanzeige erstatteten - und Deutschland Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe bescherten. Letztlich lenkte die Schweiz ein und beteiligt sich nun am Informationsaustausch von Bankdaten. Das Schweizer Bankgeheimnis ist Geschichte.

Das Vorgehen der Deutschen setzte eine Eskalationsspirale in Gang, nicht nur verbal. Die Schweiz wertete das Vorgehen der deutschen Behörden als das, was es war: einen beispiellosen Tabubruch, eine kalte Kriegserklärung, die aus Schweizer Sicht offenbar unorthodoxe Gegenmassnahmen erforderlich machte. Zumal die Schweizer Behörden offenbar auch davon ausgingen, dass die deutschen Steuerermittler auch illegal auf schweizerischem Territorium operiert hatten.

Der NDB beauftragte jedenfalls M. damit, seinerseits die Wuppertaler Steuerfahnder auszuspähen. Vor Gericht wird nun vor allem um die Frage gestritten, wie weit er dabei ging.

Die Vorwürfe gliedern sich in zwei Episoden: den sogenannten "Sudoku-Auftrag", weil M. in der Schweiz nur lückenhaft bekannte Adressdaten der deutschen Steuerfahnder ergänzen sollte, damit die Schweizer Justiz Haftbefehl erheben konnte. Dafür soll der Schweizer Geheimdienst rund 13,000 Euro gezahlt haben.

Weitaus schwerer wiegt der zweite Vorwurf: M. habe in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens eine "Quelle" platziert. Mit anderen Worten: einen Maulwurf angeworben, der den Schweizern Informationen über die Schritte der deutschen Fahnder liefern sollte. Der NDB soll dafür 90,000 Euro zugesagt und 60,000 Euro auch ausgezahlt haben, so steht es in der Anklageschrift.

Das Problem: Für diese Episode gibt es nur einen einzigen Zeugen - und das ist ausgerechnet Daniel M. selbst. Der Privatermittler war nämlich im Jahr 2015 in Zürich Schweizer Zivilfahndern ins Netz gegangen, weil er selbst versucht hatte, Daten von Bankkunden zu verkaufen. Darunter sollten sich auch Informationen über Konten des ehemaligen deutschen BND-Chefs August Hanning finden, wie das Schweizer Wirtschaftsmagazin "Bilanz" schon 2015 als erstes berichtete. Nichts an den Informationen stimmte. Der Datensatz, der angeblich aus den Computern der russischen Gazprom-Bank stammen sollte, war eine plumpe Fälschung.

"Freier sprechen ohne die Öffentlichkeit"

In seiner Notlage gab M. dann zu Protokoll, er sei vom Schweizer Geheimdienst betraut, die deutschen Steuerbehörden zu bespitzeln. Es sei ihm sogar gelungen, einen Zuträger innerhalb der deutschen Finanzverwaltung zu platzieren. War das eine Räuberpistole, die Daniel M. erfand, um sich wichtig zu machen in den Augen der Schweizer Behörden?

Die Taktik seiner Verteidiger zielt offenbar genau darauf ab. Der Angeklagte hat - noch vor Verhandlungsbeginn - ein Teilgeständnis abgelegt. Das Vervollständigen des lückenhaften "Sudokus" räumt er ein. Zu der angeblichen Quelle in Nordrhein-Westfalen könne er aber nichts sagen, da es sie nicht gebe. Es erscheine auch "ausgeschlossen, für 90.000 Euro einen deutschen Finanzbeamten zu kaufen", so sein Anwalt Robert Kain.

So bemerkenswert wie der ganze Fall ist auch das Zustandekommen der Verhaftung von M. im April in Frankfurt. Auf den mutmasslichen Spion waren die Ermittler nämlich offenbar dank einer weiteren prominenten Halbweltgrösse gestossen: Werner Mauss.

Der inzwischen 77 Jahre alte Privatdetektiv - wegen seiner einst guten Verbindungen zu deutschen Geheimdiensten von vielen Medien als "Geheimagent" bezeichnet - war ebenfalls in den Verkauf der gefälschten Bankdaten der Gazprom-Bank involviert. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hatte er deshalb das Recht auf Einsicht in die Akten des Schweizer Verfahrens - und informierte prompt die deutschen Behörden über Daniel M.s Schilderung, einen Spitzel bei der deutschen Steuerfahndung zu haben.

Mauss stand da nämlich selbst schon in Deutschland im Verdacht, Steuern hinterzogen zu haben. Sein eigener Prozess endete Anfang Oktober glimpflich: Mauss wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Feilschen um einen Deal

Der Hamburger Strafverteidiger Kain hält das Verfahren für "von Politik und Medien überfrachtet". Inhaltlich gebe die Anklage wenig her.

Er hat schon vor Prozessbeginn versucht, Chancen für eine "verfahrensbeendende Absprache" mit Richter Bill auszuloten, einen Deal. Der Richter ging auf den Kontaktversuch nicht ein.

Geredet wird dann in Saal II des Frankfurter Oberlandesgerichts. Verteidiger Kain bittet um eine Verhandlungspause zur Unterredung, er empfinde "so ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit immer anregender, weil man freier sprechen kann".

Um keinen Verdacht auf Mauschelei aufkommen zu lassen, macht der Richter danach das Gespräch öffentlich: Die Verteidigung bietet ein Geständnis zum "Sudoku"-Fall im Gegenzug für eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe. Die Bundesanwaltschaft ist weiter der Auffassung, dass es auch für eine Unterwanderung der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen "hinreichend Anhaltspunkte" gebe.

Bewährungsstrafe möglich

Allerdings: Manche Ungereimtheiten bleiben. So gab beispielsweise der Schweizer Politiker Ueli Maurer im Mai zu Protokoll, schon früh informiert gewesen zu sein über den Einsatz von Daniel M.. Maurer war bis 2015 Verteidigungsminister und damit auch zuständig für den NDB. Ob der Geheimdienst den Minister einschaltete, um nur die "Sudoku"-Mission abzunicken?

Am Ende der Verhandlung stellt Richter Josef Bill tatsächlich eine Bewährungsstrafe in Aussicht, zuzüglich einer hohen Geldstrafe, im Gespräch sind 50,000 Euro. Er wolle natürlich kein falsches Geständnis, falls der Angeklagte tatsächlich nur vor den Schweizer Ermittlern gelogen hat, um sich wichtig zu machen. Er gebe aber der Anklage Recht, die entweder Details über die Quelle fordere - oder aber eine "plausible, ausführliche Darstellung, wofür die 90,000 Euro dann bezahlt wurden und bei wem sie landeten".

Die Verteidigung verspricht, ihr Mandant werde zur der nächsten Verhandlung am 26. Oktober eine schriftliche Erklärung vorbereiten. "Wir versuchen das so präzise wie möglich", sagt Verteidiger Kain.

 

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