Was der Nachrichtendienst des Bundes heute schon darf

25. September 2015

Was der Nachrichtendienst des Bundes heute schon darf (aktuelle gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit BWIS):

  • Öffentliche Räume überwachen (auch mit Bild- und Tonaufzeichnung – Mikrofonen und Videokameras)

  • Öffentliche Quellen auswerten, Einholen von Auskünften

  • InformantInnen anheuern

  • Spitzeldienste bezahlen: Lohn oder Prämie (nicht steuerpflichtig)

  • Tarnidentitäten vergeben: Der Chef VBS kann den NDB ermächtigen, InformantInnen nach Beendigung der Tätigkeit mit Tarnidentität auszustatten

  • Tarnidentitäten für Geheimdienst-Mitarbeitende oder für Drittpersonen (Urkunden fälschen oder verändern)

  • Funkaufklärung (Satelliten Überwachung) Überwachung von Telekommunikationssystemen nur im Ausland (Satelliten-Stationen Zimmerwald, Leuk, betrieben vom Zentrum für elektronische Operationen der Armee)

  • Propagandamaterial beschlagnahmen

Tätigkeitsverbot für und von Organisationen

Bundesrats-Kompetenz für 5 Jahre Verbot, verlängerbar um weitere 5 Jahre; auch Tätigkeit im Ausland (Art. 9 BWIS): „Der Bundesrat kann nach Anhörung des NDB einer natürlichen Person, Organisation oder Gruppierung eine Tätigkeit verbieten, die unmittelbar oder mittelbar dazu dient, terroristische oder gewalttätig-extremistische Umtriebe zu propagieren, zu unterstützen oder in anderer Weise zu fördern, und die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet. Umfang und Inhalt des Verbots werden möglichst genau umschrieben.“

Funkaufklärung (Satelliten Überwachung) Überwachung von Telekommunikationssystemen nur im Ausland

Über die Satelliten-Stationen Zimmerwald und Leuk, betrieben vom Zentrum für elektronische Operationen der Armee)

Nachrichtendienst veröffentlicht erstmals Anzahl Stellen

Quelle: Blick, 19. März 2015

2010: 237 Vollzeitstellen

2011: 251 Vollzeitstellen

2013: 263 Vollzeitstellen

2015: 266 Vollzeitstellen beim NDB

6 zusätzliche Stellen nach Anschlag auf «Charlie Hebdo»

86 Vollzeitstellen Kantone/Städte

Weiterer Bedarf nach BR Maurer: 80 Stellen

Budget 2015:

Bund 62 Mio + 8.4 Mio Abgeltung an Kantone

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch