Keine medizinischen Daten auf Vorrat!
21. Juli 2011
Miit der Einführung der Fallkostenpauschale bei den Spitälern ab 2012 droht uns eine weitere gigantische Datensammlung. Noch im Mai wehrte sich der Spital-Dachverband H+ gegen die von den Krankenkassen energisch verlangte systematische Weitergabe von detallierten Diagnose- und Behandlungsdaten.
Trotz Rechtsgutachten und konkreter Kritik von Datenschützern und der FMH machte der Spitalverband H+ im Juli völlig unerwartet eine Kehrtwende und unterzeichnete eine Vereinbarung, mit welcher die Krankenkassen an Unmengen von medizinischen Daten gelangen würden, die sie für die Kontrolle der Spitalrechnungen gar nicht brauchen.
Noch kann diese zwischen den Dachverbänden H+ und santésuisse beschlossene Vereinbarung verhindert werden: Sie tritt nur in Kraft, wenn die Mitglieder von H+ (also Spitäler, Kliniken etc.) bis zum 15. August 2011 zustimmen. Bereits haben einige Spitäler und kantonale Spitalverbände (Aargau, Berner Inselspital, Ostschweizer Spitäler) ihre Ablehnung signalisiert.
Senden Sie möglichst rasch (vor dem 15. August 2011) den Brief (Link unten) an Ihr Spital sowie den Präsidenten von H+ mit Kopie an den Bundesrat. Wir müssen unsere Gesundheitsdaten schützen!
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Einsichtsgesuch Deltavista
21. Juli 2011
Deltavista sammelt Daten finanzieller Natur und erteilt gegen Bezahlung Auskünfte zur Bonität von Privatpersonen, z. B. beim Antrag einer Kreditkarte, beim Mieten einer Wohnung etc. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bei Deltavista gespeicherten Daten oft falsch sind. Verlangen Sie mit diesem Musterbrief volle Dateneinsicht bei Deltavista.
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200'000 neue Fichen: Sofort Einsicht verlangen!
5. Juli 2010
grundrechte.ch befürchtet, dass im Zuge des Ende Juni 2010 publik gewordenen Fichenskandals Hunderte von Staatsschutz-Einträgen und Akten vernichtet werden. Alle, die möglicherweise von einer Fichierung betroffen sind, ruft grundrechte.ch dringend dazu auf, sich umgehend ihre Akteneinsicht zu sichern bzw. die Vernichtung der Fichen zu verhindern: Gestützt auf Art. 18 Absatz 6 sind die Staatsschützer verpflichtet, denjenigen registrierten Personen, die ein Auskunftsgesuch gestellt haben, vor der Löschung bzw. bei Ablauf der Aufbewahrungsdauer Auskunft zu erteilen. Wer also umgehend ein Einsichtsgesuch einreicht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, mehr Licht ins Dunkel der Geheimdienstkeller zu bringen. Das Einsichtsgesuch muss deshalb sowohl an den Eidg. Datenschutzbeauftragten wie auch an den NDB (vormals DAP) direkt geschickt werden.
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Auskunftsgesuch nach Verhaftung
8. Mai 2010
Regelmässig werden vor, während und nach Demos wahllos Personen verhaftet, fotografiert und stundenlang festgehalten. Mit diesem Musterbrief kann Einsicht in die erhobenen Daten verlangt werden.
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Löschgesuche Kantonspolizei Bern
9. Oktober 2008
In einem Beschluss vom 14. August 2008 hat die Anklagekammer des Berner Obergerichts einem bei der Berner Anti-Wef-Demo vom 19. Januar 2008 präventiv Festgenommenen recht gegeben. Die Kantonspolizei musste seine Daten löschen. |
Einsichtsgesuch Staatsschutzakten (ISIS)
14. August 2008
grundrechte.ch ruft dazu auf, rasch beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ein Ficheneinsichts-Gesuch einzureichen. Es ist enorm wichtig, dass jetzt, wo einige konkrete Fälle von rechtswidriger Fichierung bekannt geworden sind, möglichst viele Einsichtsgesuche gestellt werden. grundrechte.ch stellt für solche Gesuche einen Musterbrief und einige Tipps und Hinweise zur Verfügung. |
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