Medienmitteilung SiK-N zum NDG

1. April 2014

Nachrichtendienstgesetz: Ja zum Eintreten

Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt mit 23 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage (14.022) einzutreten. Vor Ihrem Beschluss führte die Kommission Anhörungen durch. Die Detailberatung wird am 28./29. April 2014 erfolgen.

Die Mehrheit begrüsst, dass Aufgaben, Schranken und Kontrolle des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im In- und Ausland in einem neuen und einzigen Gesetz geregelt werden sollen. Damit kann der NDB in die Lage versetzt werden, zum Schutz der Schweiz rechtzeitig aktuelle Bedrohungen und Gefahren zu erkennen. Namentlich aufgrund der technischen Entwicklungen und des veränderten, aggressiveren Umfelds erachtet es die Mehrheit als notwendig, dem NDB erweiterte Kompetenzen zuzugestehen, um seiner präventiven Funktion gerecht zu werden. Gleichzeitig soll damit entgegengewirkt werden, dass die Schweiz zur Drehscheibe nachrichtendienstlicher Tätigkeiten anderer Staaten wird. Schliesslich betont die Mehrheit die Wichtigkeit, stets ein Gleichgewicht zwischen den Kompetenzen des NDB, den entsprechenden Bewilligungsverfahren sowie den Kompetenzen der Aufsicht zu wahren.

Die Minderheit stellt nicht in Abrede, dass es Bedrohungen gibt. Sie weist aber darauf hin, dass bei strafrechtlich relevantem Handeln von Personen schon heute eine Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden möglich ist. Somit braucht es gemäss Minderheit keine zusätzliche Überwachungsbefugnis des Nachrichtendienstes, die zudem losgelöst von einer Strafverfolgung erfolgen würde.

Die Kommission unterstreicht die grosse staatspolitische Bedeutung des Gesetzesentwurfs. Darin werden heikle und wichtige Fragen der Abwägung von Grundrechten, wie das Verhältnis zwischen dem Schutz der individuellen Freiheit und dem Schutz vor Bedrohungen, behandelt. Weitere zentrale Aspekte der Vorlage betreffen namentlich die Verfassungsgrundlage, die Beschaffung der Informationen, die Datenhaltung, den Rechtsschutz, die Aufsicht sowie die Schnittstellen mit den Strafverfolgungsbehörden. Die entsprechende Detailberatung wird an der Kommissionssitzung Ende April 2014 geführt.

Internationaler Waffenhandel

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, den Vertrag über den Waffenhandel (14.016) zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, den Vertrag zu ratifizieren. Damit unterstreicht sie die Wichtigkeit von internationalen Standards für die Regelung und die Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen wie auch die Notwendigkeit der globalen Bekämpfung des illegalen Waffenhandels. Da die Schweiz diese Standards bereits erfüllt, macht die Umsetzung des Vertrags keine Anpassung des schweizerischen Rechts nötig.

Bern,1. April 2014

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