Nationales Schwarzfahrerregister braucht Leitplanken

19. August 2019

Im neuen nationalen Schwarzfahrerregister sind Kinder ab 3 Jahren und Kulanzfälle registriert

Am 15. Juni 2012 hat der Bundesrat unter dem Titel «Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse» eine Vorlage zur Anpassung des nationalen Rechts an das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft in die Vernehmlassung geschickt. In der Botschaft vom 4. September 2013 schreibt der Bundesrat auf auf Seite 7197 unter «1.7.3 Weitere Anpassungen»: «Gleichzeitig konnten weitere Anliegen der Transportunternehmen berücksichtigt werden, welche sie im Nachgang zur Vernehmlassung geäussert haben. So soll eine explizite Rechtsgrundlage für das Informationssystem über Reisende ohne gültigen Fahrausweis geschaffen werden.»

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Auf diese Weise wurde mit dem neuen Artikel 20a des Personenbeförderungsgesetzes die Rechtsgrundlage für das seit April 2019 operierende nationale Schwarzfahrerregister geschaffen, ohne dass sich vorgängig jemand dazu äussern konnte.

Genau so skandalös, wie diese unsägliche Datenbank aus der Taufe gehoben wurde, wird sie nun auch betrieben, wie im August 2019 ein Fall aus dem Kanton Schaffhausen offenbarte: Ein 5-Jahriges Mädchen wurde zu einem Taxzuschlag von 100 Franken verknurrt, weil es ohne erwachsene Begleitung Bus fuhr. Zwar wurde dieser Taxzuschlag zuerst auf 50 Franken reduziert und nach einem Shitstorm in den Medien sogar annulliert, aber im neuen Schwarzfahrerregister, welches nach nicht einmal einem halben Jahr bereits 277,000 Datensätze aufweist, sind Kinder ab 3 Jahren registriert, mehr als 2,600 sind 12 Jahre alt oder jünger. Ebenso sind Kulanzfälle gespeichert.

 

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