Nationales System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG)

28. August 2019

Mit dem nationalen System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen soll die AHV-Nummer zum universellen Identifikator für alle Amtsstellen und Private mit öffentlichen Aufgaben werden

Im Februar 2019 hat grundrechte.ch darüber berichtet, dass der Bundesrat die AHV-Nummer zum globalen Identifikator in der öffentlichen Verwaltung machen will.

https://grundrechte.ch/2019/AHVNummer.jpg

grundrechte.ch und viele Andere lehnen dies aber strikte ab. Noch bevor die Vorlage im Parlament ist, setzt der Bundesrat einen oben drauf und will mit dem «Nationalen System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG)» neben allen Verwaltungseinheiten auf Bundes- Kantons- und Gemeindeebene noch Dritte, beispielsweise Krankenkassen im obligatorischen Bereich, Ausgleichskassen, Pensionskassen oder Unfallversicherungen, ins Boot holen. Wie man dieses Ansinnen am besten untergräbt, schreibt der Bundesrat im Bericht gleich selbst:

«Der vorliegende Vorschlag basiert auf der Annahme, dass eine erweiterte Verwendung der AHVN durch Behörden bis Inkrafttreten des Adressdienstgesetzes rechtlich verankert sein wird. ... Sollte die Revision des AHVG nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, muss der vorliegende Vorentwurf entsprechend überarbeitet werden.»

Man muss also die Revision des AHV-Gesetzes verhindern, um das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen Wunschtraum bleiben zu lassen.

 

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