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Brief an den Bundesrat

Bern, den 28. Juli 2008

Herrn Bundespräsident

Pascal Couchepin

Frau Bundesrätin

Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin EJPD

Bundeshaus West

3003 Bern

Sehr geehrter Herr Bundespräsident

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Wie Sie am 24. Juli 2008 den Medien entnehmen konnten, hat das vom EDOEB gewährte Einsichtsrecht in die Staatsschutzakten ergeben, dass der Dienst für Analyse und Prävention DAP zwei Personen und eine Organisation unrechtmässig fichiert hat. Derzeit sind weitere Einsichtsgesuche hängig, so unter anderem von den Basler Parlamentsmitgliedern türkischer Herkunft.

Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, sicherzustellen, dass der DAP keine Akten vernichtet bzw. keinerlei Daten im gesamten Staatsschutzsystem ISIS löscht: Wir befürchten, dass der DAP aufgrund der publik gewordenen Fichierung Daten in eigener Regie vernichtet. Dies kann nur der Bundesrat verhindern und damit sicherstellen, dass alle hängigen und allenfalls neu eingereichten Einsichtsgesuche wahrheitsgetreu beantwortet werden können.

Weiter möchten wir Sie auffordern, dem DAP klare Vorgaben geben, dass dieser bis zum Abschluss einer umfassenden Abklärung durch eine Kontrollkommission und der Gewährung des Akteneinsichtsrechts keine neuen Fichen anlegt.

Aufgrund unserer Erfahrung sind wir zudem der Ansicht, dass allen fichierten Personen sofort vollständige und uneingeschränkte und unzensurierte Dossiereinsicht gewährt werden sollte - analog der Praxis des Bundesrates nach der Fichenaffäre. Dazu gehört die Einsicht in alle im Computer gespeicherten Daten wie auch in allfällig vorhandene Unterlagen in so genannten Handarchiven und Aktendossiers sowie die Mitteilung, woher diese Daten kommen und an welche Stellen sie gegebenenfalls weitergegeben wurden. Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei den offenbar derzeit vorhandenen rund 110'000 Datensätzen im ISIS-Computersystem zu einem grossen Teil um die Fichierung politischer Tätigkeiten handelt, die nach Artikel 3 BWIS gar nicht erst registriert werden dürften. Allen von einer Fichierung möglicherweise Betroffenen muss daher ein umfassendes Einsichtsrecht gewährt werden, mit der Möglichkeit auf Berichtigung oder dem Antrag auf Löschung falscher Daten.

Nebst der Wiederherstellung einer, den rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechenden Situation geht es dabei auch darum, die Geschichtsschreibung nicht zu verfälschen. Die Tatsache, dass der DAP zehn Jahre nach Inkraftsetzung des BWIS offensichtlich doch wieder legale politische Tätigkeiten registriert darf nicht vertuscht werden, sondern muss in naher und späterer Zukunft rekonstruierbar bleiben.

Wir hoffen daher sehr - auch im Namen aller Betroffenen - dass sich der Bundesrat diesen Fragen annehmen und dem Prinzip der Öffentlichkeit folgen kann.

Mit freundlichen Grüssen

RA Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch

Beilagen:

- Antworten des EDOEB auf die Einsichtsbegehren

- Forderungen von grundrechte.ch

 

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