Fiasko für die Bundesanwaltschaft

12. Dezember 2014

Tages-Anzeiger

13 Jahre lang hat die Bundesanwaltschaft gegen fünf Männer wegen angeblicher Mafia-Mitgliedschaft ermittelt. Der Hauptverdächtige sass drei Jahre in U-Haft. Nun wurde das Verfahren ohne Anklage eingestellt.

Die Liste der Schlappen der Bundesanwaltschaft (BA) ist um einen spektakulären Fall reicher: Wie die BA gestern auf Anfrage erklärte, hat sie am 11. Dezember das Verfahren gegen fünf italienischstämmige Männer wegen mutmasslicher Mitgliedschaft in der kalabresischen Mafia ’Ndrangheta eingestellt. Laut BA ist der Hauptbeschuldigte, Stefano A.*, am 31. Oktober in Italien rechtskräftig und endgültig freigesprochen worden vom Vorwurf der ’Ndrangheta-Mitgliedschaft. «Mit dieser neuen Beweislage konfrontiert, müsste das urteilende Gericht die Beschuldigten mit grosser Wahrscheinlichkeit wegen Beteiligung an einer ­kriminellen Organisation in der Schweiz freisprechen», schreibt die BA. Deshalb habe man das Verfahren eingestellt.

Ganz aus dem Schneider sind die fünf Männer noch nicht. Die BA will sie an­klagen wegen Betäubungsmittelhandel, Geldwäscherei, Urkundenfälschung und Wucher. Sechs weitere Personen sind im Zusammenhang mit dem Fall bereits wegen Betäubungsmittelhandels angeklagt worden.

Das Gesicht wahren

Der 57-jährige Stefano A., der von Beginn weg seine Unschuld beteuerte, zeigte sich gestern erleichtert und empört: «13 Jahre lang musste ich mit dem Vorwurf leben, ein Mafiachef zu sein. Die Bundesanwaltschaft hat meinem Leben und dem Leben meiner Familie grossen Schaden zugefügt», sagt der italienisch-schweizerische Doppelbürger. Es sei unhaltbar, dass die Behörden derart lange brauchten, um festzustellen, dass die Anschuldigung falsch sei. «Die Bundesanwaltschaft hatte sich verrannt. Sie wollte nur noch ihr Gesicht wahren», sagt Stefano A. Er ist überzeugt, dass sich auch die restlichen Vorwürfe als falsch erweisen werden.

Ins Rollen gebracht wurde das Verfahren durch Aussagen eines reumütigen Mafioso. Der wegen Mordes verurteilte Mann kannte Stefano A. aus der gemeinsamen Jugendzeit in Mesoraca, einem Dorf in Kalabrien. Stefano A. kommt 1973 in die Schweiz, arbeitet auf dem Bau, eröffnet ein Restaurant – und handelt mit Drogen. 1997 wird er wegen Handels von 1,8 Kilogramm Kokain zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er sagt dazu: «Ich habe einen Fehler gemacht und ­dafür bezahlt. Das ist richtig so.»

Am meisten auf dem Kerbholz

2000 wird Stefano A. entlassen. Er baut sich eine Existenz als Wirt eines italienischen Restaurants in Winterthur auf. Währenddessen braut sich in Italien Unheil zusammen. Laut dem Mafioso aus Mesoraca ist Stefano A. der Kopf einer Mafiabande. Der Mann wirft ihm Kokain- und Waffenhandel vor. Die Antimafia­behörde in Rom gelangt 2002 an die Schweiz, und Bundesanwalt Valentin Roschacher nimmt den Fall auf. Leitender Ermittler wird Bundesstaatsanwalt Sergio Mastroianni. Der 38-Jährige sieht die Chance, dank eines grossen Mafiafalls Karriere zu machen. Als Vorbilder dienen ihm die ehemalige Bundesanwältin Carla Del Ponte und der frühere Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi, die mit spektakulären Mafiaprozessen international Beachtung fanden. Entsprechend fährt Mastroianni ein: Er nimmt 50 Verdächtige ins Visier und lässt gegen 37 Personen ermitteln. Als Hauptverdächtiger gilt Stefano A. Mit seiner verbüssten Gefängnisstrafe hat er am meisten auf dem Kerbholz.

Stefano A. wird überwacht, sein Telefon abgehört. Als die Behörden dennoch zu wenig gegen ihn in der Hand haben, setzen sie einen V-Mann auf ihn an. Dieser wird später aussagen, er sei Stefano A. nie begegnet. Trotzdem lässt die BA den Verdächtigten 2004 verhaften und in U-Haft setzen. 23 Stunden pro Tag ist Stefano A. in der Zelle eingeschlossen. Er tritt in den Hungerstreik, überlebt nur knapp. Als er 2007 entlassen wird, ist er finanziell ruiniert. Freunde wenden sich ab, die Ehe wird geschieden. Der «Blick» druckt sein Bild mit vollem Namen ab und stellt einen Bezug her zu Mafiamorden in Deutschland. «Nach Massaker in Duisburg: Schweizer Mafiaverdächtiger will Pizzeria eröffnen», titelt das Blatt.

«Widerspruch zur Rechtslehre»

Nach neun Jahren Ermittlungen wird 2011 die Anklageschrift eingereicht. Die Presse schreibt vom «Grössten Mafiafall der Schweiz». Ein Jahr später folgt die Ernüchterung für die Ermittler: Das Bundesstrafgericht weist die Anklageschrift zurück, weil die Verteidigerrechte verletzt wurden. Die Beschuldigten hatten keine Gelegenheit gehabt, auf belastende Aussagen zu reagieren. Dadurch seien die Befragungsprotokolle «zum grossen Teil unbrauchbar», hält das Gericht fest. Diese Lücken seien «so gross, dass man sich fragen muss, ob nicht die ganze Untersuchung auf einem problematischen Fundament steht».

Bundesanwalt Michael Lauber ordnet neue Einvernahmen an. Im Juli 2013 stellt die BA die überarbeitete Anklageschrift dem Bundesstrafgericht zu. Sechs Monate später weisen sie die ­Richter erneut zurück. Laut ihnen ist ein Grossteil der Abhörprotokolle unbrauchbar. So sei weder ersichtlich, ob es Übersetzungen oder Abschriften seien, noch gehe daraus hervor, wer die Protokolle angefertigt habe: «All dies steht im Widerspruch zur Rechtslehre.» Dies sei umso gravierender, als dass die Beschuldigten den Inhalt vehement bestritten und die Anklage hauptsächlich auf den Protokollen basiere.

Trotz der erneuten Schlappe erklärte Bundesanwalt Lauber noch im Juni dem Tagesanzeiger.ch/Newsnet, die BA halte an der Anklage fest und werde sie erneut überarbeiten: «Wir sind überzeugt, genügend Beweise zu haben. Und wir werden alles daran setzen, dass die Anklage nicht nochmals zurückgewiesen wird.» Es sollte anders kommen.

 

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