Hüter der Menschenrechte fürchtet Angriff auf die Privatsphäre

6. Oktober 2015

Tagesanzeiger

Der zuständige Kommissar des Europarats ist beunruhigt über die geplante Machtfülle für den Schweizer Nachrichtendienst. Die Einmischung aus Strassburg irritiert hierzulande.

Soll der Geheimdienst in Computersysteme eindringen dürfen, mit Wanzen in Privaträumen unsere Gespräche abhören, unseren Mailverkehr mit ausländischen Partnern nach Stichwörtern durchsuchen? Brauchen die Ermittler diese Instrumente, um Gewalt und Terror zu verhindern, damit wir in Sicherheit leben können? Oder droht damit ein Überwachungsstaat, wo prinzipiell jeder damit rechnen muss, dass seine Privat- und Intimsphäre überwacht wird? Die Chancen stehen gut, dass bald das Volk zu diesen Fragen wird Stellung beziehen können. Heute Dienstag startet die Referendumsfrist für das Nachrichtendienstgesetz, das vom Parlament im September verabschiedet wurde. Eine Allianz aus linken Jungpolitikern, dem Verein grundrechte Schweiz sowie dem Bündnis Digitale Gesellschaft will bis Anfang Januar die nötigen 50'000 Unterschriften beisammenhaben.

Wie sich jetzt zeigt, löst die neue Kompetenzfülle für den Nachrichtendienst nicht nur in der Schweiz Besorgnis aus. Just dieser Tage hat sich der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks, mit einem kritischen Votum in die Diskussion eingebracht. Der Lette beanstandet in einem Brief vom 23. September (also zwei Tage vor der Schlussabstimmung im Parlament) namentlich die geplanten «Beschaffungsmassnahmen». Die sogenannten Staatstrojaner sieht er als «ernste Bedrohung für das Recht auf Respekt vor dem Privatleben». Dieses Recht ist in der Menschenrechtskonvention verankert.

Vorsicht bei der Partnerwahl

Den gleichen Einwand bringt der Kommissar aus Strassburg auch gegen Aushorchaktionen in Privaträumen vor – und gegen das neue Instrument der Kabelaufklärung. Die systematische Suche nach bestimmten Codewörtern im Internetverkehr könne zu einer «gewaltigen Datensammlung führen» – und zu einem «sozialen Klima», in dem «jeder Mensch als potenziell verdächtig gilt». Zu Vorsicht rät Muižnieks überdies bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten: Die Schweiz müsse sicherstellen, dass die Partnerdienste die Menschenrechte respektierten. Mit Nachdruck fordert der Kommissar «eines oder mehrere» Überwachungsgremien für den Nachrichtendienst, die vom Bundesrat und den Sicherheitsorganen «komplett unabhängig» seien.

Adressaten der mahnenden Worte sind das Verteidigungsdepartement von Ueli Maurer (SVP) sowie die Präsidenten von National- und Ständerat. Maurers Departement hat Muižnieks bereits geantwortet, wie ein Sprecher erklärt – zum Inhalt gebe man den Medien keine Auskunft. Die beiden Ratspräsidenten wiederum haben den Brief an ihre Sicherheitskommissionen (SIK) weitergeleitet.

Dort ist man von der Intervention aus Strassburg mässig begeistert. «Ich habe den Brief zur Kenntnis genommen, aber beeindruckt hat er mich nicht», sagt Alex Kuprecht (SVP, SZ), Präsident der ständerätlichen SIK. Thomas Hurter wiederum, der die SIK des Nationalrats präsidiert, ärgert sich über das «Schreiben voller Plattitüden». Der Schaffhauser SVP-Politiker findet es «bedauerlich, wenn irgendwelche Organisationen ein Gesetz kritisieren, das sie offensichtlich nicht gelesen haben». Die Einwände des Kommissars seien haltlos, betont Hurter: «Wir haben sehr streng definiert, wann der Nachrichtendienst zu bestimmten Massnahmen greifen darf. Und es wird eine unabhängige Aufsichtsbehörde geschaffen.»

«Die Schweiz ist ein Vorbild»

Hurter ist aber auch grundsätzlich irritiert darüber, dass sich eine Institution des Europarats in den Schweizer Gesetzgebungsprozess einbringt: «Wir müssen uns von diesem Gremium sicher nicht belehren lassen. Die Schweiz ist bei den Menschenrechten ein Vorbild.» Eine Reaktion der SIK sei nicht vorgesehen. «Wir haben den Brief an unsere Mitglieder verteilt, und das wars.»

Zu den Empfängerinnen gehört Edith Graf-Litscher (SP, TG) – sie ist Teil jener SP-Minderheit, die das Nachrichtendienstgesetz unterstützt. Anders als Hurter begrüsst es Graf-Litscher, dass sich Muižnieks einmischt: «Selbstverständlich sollen die Fachleute des Europarats Stellung beziehen dürfen.» Auch Graf-Litscher findet aber, der wichtigste Einwand des Menschenrechtskommissars sei insofern entkräftet, als das Gesetz eine unabhängige Aufsicht vorsehe.

Freude über Post aus Strassburg

Der Informatiker Simon Gantenbein von der Digitalen Gesellschaft sieht das anders. Vergleichbare Beispiele zeigten, dass das Aufsichtsgremium kaum völlig unabhängig sein werde. Und die grundlegenden Vorbehalte gegen Kabelaufklärung und Trojaner seien ohnehin nicht entkräftet. Gantenbein freut sich über den Brief aus Strassburg: «Er zeigt, dass das Nachrichtendienstgesetz nicht mit der Menschenrechtskonvention im Einklang steht. Und dass unser Referendum richtig und nötig ist.»

 

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