Medienmitteilung der SBB vom 29. Februar 2016

29. Februar 2013

Datenschutzbeauftragter überprüft den SwissPass: VöV und SBB sind sich mit dem Datenschutzbeauftragten einig.

Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die SBB haben in ihrer Stellungnahme dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) mitgeteilt, dass sie den Vorschlägen und Empfehlungen aus dem Schlussbericht zum SwissPass folgen werden. Der Betrieb der Kontrolldatenbank wird per Ende März 2016 eingestellt. Die öV-Branche strebt klare Rechtsgrundlagen an, die eine Weiterentwicklung von kundenfreundlichen Tarifsystemen ermöglichen.

Der Schlussbericht zur Sachverhaltsabklärung des EDÖB zum SwissPass ist zum Schluss gekommen, dass die Kontrolldaten weder bearbeitet noch an Dritte bekannt gegeben werden. SBB und VöV werden die im Bericht aufgeführten Vorschläge und Empfehlungen umsetzen. VöV und SBB folgen der Empfehlung des EDÖB, die bestehende Kontrolldatenbank nicht mehr weiter zu betreiben und die bestehenden Kontrolldaten zu löschen. Auf dem Chip des SwissPass sind keine Personendaten und Leistungen gespeichert. Niemand kann den SwissPass und seinen Besitzer «orten». Geht ein Kontrollgerät verloren oder wird gestohlen, kann es sofort gesperrt werden. Mit dem SwissPass kann kein Bewegungsprofil erstellt werden. Wenn ein SwissPass kontrolliert wird, entsteht lediglich eine «Momentaufnahme» - ein sog. Kontrolldatensatz - aber es kann nicht nachverfolgt werden, wo ein Kunde ein- und aussteigt.

Der Datenschutz hat für die SBB und den VöV höchste Priorität Für den Betrieb von zukunftsträchtigen und kundenfreundlichen digitalisierter Ticketsysteme sind die Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs jedoch darauf angewiesen, dass Daten zu Kontroll- und Verrechnungszwecken erfasst werden können und so massgeschneiderte Mobilitätslösungen für Kunden möglich sind. Betreffend Datennutzung ist deshalb eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen.

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