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Bern, 3. Februar 2010

Medienmitteilung zum Entscheid der SPK Ständerat

Revision Ausweisgesetz (biometrische Ausweise)

Für den Verein grundrechte.ch ist die sture Haltung der Ständeratskommission nicht nachvollziehbar.

Das äusserst knappe Abstimmungsresultat muss zwingend in die künftigen Gesetzgebung aufgenommen werden. Dies gilt ganz besonders für die neue Datenbank mit biometrischen Daten. Mit 144 zu 41 Stimmen hat der Nationalrat am 24. November 2009 eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Staatspolitischen Kommission gutgeheissen. Diese verlangt zum einen, dass gesetzlich klar und einheitlich geregelt wird, dass weiterhin herkömmliche Identitätskarten ohne Chip ausgestellt werden können. Zum andern soll die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch sein. Weiter soll geprüft werden, ob auf die zentrale Datenbank mit den elektronischen Fingerabdrücken nicht sogar ganz verzichtet werden kann.

Nicht zuletzt der aktuelle Datenklau bei einer CH-Grossbank zeigt deutlich genug auf, wie heikel solche zentrale Datenbanken sind bzw. wie begehrt solche Daten plötzlich sein können.

Für grundrechte.ch ist die sture Haltung der SPK-S inakzeptabel. Der Verein erwartet nun vom Ständerat, dass er sich liberaler zeigt. Indem er der parlamentarischen Initiative entgegen der Empfehlung seiner Kommission zustimmt trägt er dem Umstand Rechnung, dass am 17. Mai 2009 fast die Hälfte der StimmbürgerInnen die Revision des Ausweisgesetzes abgelehnt hat. Sichere biometrische Pässe können problemlos und kostengünstiger ausgestellt werden, ohne die Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung der Schweiz zentral zu speichern.

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