Der Bundesrat wollte den Zugang zum Bundesgericht erschweren oder gar verunmöglichen, weil dieses angeblich überlastet sei. Das Parlament hat dieses Vorhaben begraben.
Zentraler Punkt der Revision wäre der Wegfall der Subsidiären Verfassungsbeschwerde zusammen mit einem umfangreichen Ausschluss-Katalog gewesen. Beispielsweise sollten Bussen bis 5,000 Franken nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden können.
grundrechte.ch hat in der Vernehmlassungsantwort vom 29. Februar 2016 diese Vorlage vollumfänglich abgelehnt und nimmt den Nichteintretensentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis.
Allerdings wollen gewisse Kreise mit einer «verbesserten» Vorlage Dasselbe in Grün doch noch durchdrücken. Die Situation muss daher beobachtet werden.
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