Auch der Nationalrat stimmt dem BÜPF zu

17. Juni 2015

Am 17. Juni 2015 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat das BÜPF mit 110 zu 65 Stimmen angenommen. Die Vorratsdatenspeicherung wird auf 12 Monate ausgeweitet, und der Staatstrojaner kommt.

Der Nationalrat will aber im Gesetz verankern, dass die Programme zum Eindringen in Computer von einer zentralen Bundesstelle beschafft werden müssen. Hiermit wird sich der Ständerat noch einmal beschäftigen müssen.

Eine breite Koalition von Gegnern des neuen Gesetzes will das BÜPF bekämpfen und wird deshalb das Referendum ergreifen. Die Opponenten kommen aus allen politischen Lagern von SVP und FDP bis hin zu SP und AL. Vor allem die Jugendparteien gehören zu den grossen Gegnern des Überwachungsgesetzes, aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die digitale Gesellschaft, grundrechte.ch oder der Chaos Computer Club. Wirtschaftsverbände wie zum Beispiel der Verband der ICT-Anbieter Swico gehören ebenfalls zu den Organisationen, welche das Referendum unterstützen. Die konkreten Vorbereitungen für die Unterschriftensammlung wurden von dieser breiten Allianz am 24. 2015 Juni in Olten in die Wege geleitet.

Am 4. November 2015 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats im Rahmen der Differenzbereinigung einen Rückzieher gemacht und bei der Speicherung der Randdaten des Fernmeldeverkehrs Rückkommen beschlossen. Sie beantragt, die Aufbewahrungsfrist für die Randdaten bei 6 Monaten zu belassen und nicht auf 12 Monate auszudehnen. Dies dürfte eine Folge des bereits angekündigten Referendums sein.

 

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