Polizisten kaum bestraft

25. Juni 2007

Amnesty International kritisiert die mangelhafte Strafverfolgung von fehlbaren Polizisten

Verletzen Polizisten Menschenrechte in der Schweiz, werden sie strafrechtlich häufig nicht verfolgt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Amnesty International. Weiter wird der Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen kritisch hinterfragt.

Die Untersuchung stelle fest, dass Schweizer Polizisten in den letzten drei Jahren zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen hätten, teilte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) heute mit. Der Bericht enthalte die Schilderung von 30 Fällen, die in 14 Schweizer Kantone vorgefallen seien.

«In den meisten Fällen blieben die Verantwortlichen dieser Verletzungen straflos.» Die fehlbaren Polizeibeamten seien fast nie bestraft worden, weil es keine unabhängige und umfassende Untersuchung gegeben habe, erklärte Denise Graf, Juristin bei der Schweizer Sektion von AI.

Zu den Übergriffen der Polizei sei es insbesondere bei Einsätzen gegen Asylsuchende, Schwarze, Mitglieder der Anti-Globalisierungs-Bewegung, Fussballfans und Minderjährige gekommen.

AI habe dabei einige schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die den Tod oder schwere Verletzungen von Menschen zur Folge hatten. Weiter seien Vorfälle entdeckt worden, die weniger gravierend waren, für die Betroffenen und die Respektierung der Grundrechte aber von Bedeutung seien

Die Menschenrechtsorganisation fordert in ihrem Bericht «Schweiz: Polizei, Justiz und Menschenrechte» eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie empfiehlt unter anderem die Schaffung von unabhängigen Untersuchungs- und Beschwerdeinstanzen, um Klagen gegen die Polizei schnell und unparteiisch zu untersuchen.

Besonders kritisch betrachtet AI auch die Delegation von staatlichen Aufgaben an private Sicherheitsfirmen. Für die Erteilung solcher Bewilligungen müssten strenge Anforderungen erfüllt sein.

 

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