Behördenwillkür im Fall «Carlos»

25. Februar 2014

Marcel Gyr, NZZ

Nach dem Urteil des Bundesgerichts müssen die Verantwortlichen im Fall «Carlos» wieder von vorne beginnen. Es ist zu hoffen, dass die Zürcher Behörden aus der bitteren Niederlage vor Gericht die dafür richtigen Lehren ziehen.

Seit einem halben Jahr haben sich die Zürcher Justizbehörden regelrecht am Fall «Carlos» festgebissen. Es brauchte jetzt das Bundesgericht, um den gordischen Knoten endlich zu zerschlagen und die Parteien zurück auf Feld 1 zu schicken: in den Zustand von Mitte August letzten Jahres, als ein spezifisch für den jugendlichen Straftäter installiertes Massnahmenprogramm seit 13 Monaten erfolgversprechend am Laufen war.

Mit «Carlos» im Infight

Unbestritten ist, dass es danach der Jugendanwalt Hansueli Gürber war, der «Carlos» mit seinem unbedachten Fernsehauftritt die Suppe eingebrockt hat. In der Folge hätte es aber genügend Gelegenheiten gegeben, die versalzene Suppe wieder auszulöffeln. Die verantwortlichen Behörden - Jugendanwaltschaft, Oberjugendanwaltschaft, Justizdirektion und Obergericht - liessen aber sämtliche Gelegenheiten ungenutzt verstreichen. Im Gegenteil, sie verbissen sich regelrecht in einen Infight mit dem 18-Jährigen.

Zürcher Willkür

Die disziplinarischen Vorfälle, welche die Debatte um «Carlos» in den vergangenen Wochen dominiert haben, werden im schriftlichen Urteil mit keinem Wort erwähnt. Sie sind irrelevant, weil die seit Monaten geschlossene Unterbringung von «Carlos» nach Ansicht des Bundesgerichts weder zu erklären noch zu rechtfertigen ist. Das Bundesgericht geht noch weiter und bezichtigt die Oberjugendanwaltschaft und das Obergericht, mehrfach Verfassungsgrundsätze missachtet und willkürlich gehandelt zu haben. Dass ein kantonales Gericht, zumal ein so grosses wie Zürich, wegen Willkür gemäss Artikel 9 der Bundesverfassung gemassregelt wird, ist nach Einschätzung von Rechtsexperten äusserst selten.

Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts, die den Entscheid zu verantworten hat, wird von Hans Mathys (svp.) präsidiert. Mathys ist in Zürich bestens bekannt, als langjähriger Präsident des inzwischen aufgehobenen Geschworenengerichts. In dieser Zeit erwarb sich Mathys den Ruf eines im Umgang freundlichen, in der Sache aber harten Richters. Die höchstrichterliche Urteilsbegründung fällt auffallend knapp aus. Fast scheint es, als wolle man nicht noch mehr Zeit verlieren. Dazu passt auch die aussergewöhnlich kurze Fristansetzung von zehn Tagen, die das Bundesgericht für die Freilassung von «Carlos» aus der geschlossenen Unterbringung angesetzt hat.

Lob für Riesen-Oggenfuss

Am Montag, immerhin sechs Tage nach dem Urteil mit Datum vom 18. Februar, konnte die Oberjugendanwaltschaft noch nicht sagen, wie es weitergeht. Während des Infights mit «Carlos» um disziplinarische Massnahmen scheint vergessen gegangen zu sein, für ihn eine Anschlusslösung vorzubereiten. Symptomatisch dafür steht der Titel der am Montag verbreiteten Medienmitteilung: "Suche nach zukunftsfähiger Lösung". Diese Suche müsste eigentlich schon seit sechs Monaten laufen, als "Carlos" Ende August "vorübergehend" ins Gefängnis eingewiesen worden war.

Natürlich ist der junge Straftäter mit seiner Renitenz für die zuständigen Behörden ein äusserst mühsamer Klient. Doch das weiss die Jugendanwaltschaft seit vielen Jahren. Gerade deshalb entschied man sich, auf Anraten eines psychiatrischen Gutachters, ausnahmsweise ein Sondersetting zu installieren. Der Erfolg der verantwortlichen Therapieeinrichtung Riesen-Oggenfuss wird im Urteil des Bundesgerichts ausdrücklich hervorgehoben.

Ein Steilpass also für die Zürcher Behörden, wie es nach der höchstrichterlichen Zurücksetzung auf Feld 1 weitergehen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen nach der schmerzlichen Niederlage vor Bundesgericht tatsächlich die Grösse haben, auf das zwar teure, aber bewährte Sondersetting zurückzukommen. Eine abgespeckte, deutlich billigere Variante liegt seit Ende November auf dem Tisch.

Sie seien jederzeit bereit, «Carlos» wieder zu übernehmen, hat am Montag Rolf Riesen von Riesen-Oggenfuss auf Anfrage ausgeführt. Die Infrastruktur sei ebenso vorhanden wie ein Plan für das weitere Vorgehen. Man sei offen, mit der Jugendanwaltschaft über das weitere Vorgehen zu verhandeln.

Schlecht beraten

Für den Fall zuständig ist inzwischen der Jugendanwalt Patrik Killer. In der Verantwortung stehen aber insbesondere der Leitende Oberjugendanwalt Marcel Riesen und sein direkter Vorgesetzter, Justizdirektor Martin Graf. Die beiden haben sich schon früh gemeinsam ins selbe Boot gesetzt, vermutlich schlecht beraten von juristischen Laien.

Offenbar liessen sie sich beeindrucken von der öffentlich formulierten Empörung. Dabei ist ihnen entgangen, dass über diesem Bodensatz von erschreckend archaischen Kommentaren der Wind schon bald zu drehen begann. Diesbezüglich zeigte sich die SVP alerter. So haben sich einzelne Exponenten, darunter Kantonsrat Claudio Zanetti, schon früh für eine Freilassung von «Carlos» aus dem Jugendgefängnis ausgesprochen.

«Carlos» in der Verantwortung

Nicht zuletzt steht in der ganzen Angelegenheit aber auch «Carlos» selber in der Verantwortung. Er wird beweisen müssen, dass das Vertrauen, das ihm sein Umfeld und jetzt sogar das Bundesgericht entgegenbringt, gerechtfertigt ist. Einen Ausrutscher im offenen Vollzug mag es nicht mehr leiden. Derzeit befindet er sich im Gefängnis Limmattal, wo er einen Arrest des Massnahmenzentrums Uitikon absitzt. Spätestens am Freitag muss "Carlos" entlassen werden.

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