Nationalratskommission tritt trotz Widerstand auf Überwachungs-Vorlage ein

16. August 2014

Von Daniel Ballmer, Basler Zeitung

Justizministerin Simonetta Sommaruga kann aufatmen. Zumindest fürs Erste. Ihre umstrittene Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) hat eine weitere Hürde genommen. Mit 16 gegen sechs Stimmen bei drei Enthaltungen hat die nationalrätliche Rechtskommission gestern Eintreten auf die Vorlage beschlossen - und damit bereits ein erstes deutliches Signal ausgesandt. Ein Nichteintretensantrag des Zürcher Grünen-Parlamentariers Daniel Vischer blieb chancenlos. Die Grünen hatten sich bereits im Vorfeld der gestrigen Kommissionssitzung äusserst kritisch gezeigt.

Die Büpf-Revision sieht vor, dass Telekommunikationsdaten neu ein Jahr statt sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden. Erfasst wird, wer mit wem, wann, wo und wie lange per Telefon, SMS und E-Mail kommuniziert hat. Diese Daten müssen Provider und Mobilfunkanbieter für jeden Benutzer verdachtsunabhängig speichern. In Strafverfahren können die Strafbehörden darauf zugreifen (siehe Box). Geht es nach den Plänen des Justizdepartements von SP-Bundesrätin Sommaruga, soll künftig zudem staatliche Spähsoftware, sogenannte Staatstrojaner, auf Computer eingeschleust werden können, um diese auszuspionieren.

Gegner geben nicht auf

Der Ständerat hat die Revision bereits im März durchgewinkt. Klar aber ist, dass sie im Nationalrat auf mehr Skepsis stösst. Die Grünen haben bereits angekündigt, die Unterstützung eines angedrohten Referendums zu prüfen, sollte die Vorlage nicht verbessert werden. Nach der gestrigen Kommissionssitzung gehen allerdings die meisten angefragten Mitglieder davon aus, dass die Revision von der Rechtskommission abgesegnet wird. Das glaubt auch Nationalrat Vischer: «Unsere Maximalforderung für einen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung und auf Staatstrojaner dürfte kaum mehrheitsfähig sein.» Angesichts vieler offener Fragen sei in der Kommission aber auch Unbehagen spürbar gewesen.

Und so haben die Gegner der Vorlage denn auch noch nicht aufgegeben. Zu diesen zählt die Baselbieter SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. «Sommaruga darf sich noch nicht zu sicher fühlen», sagt das Mitglied der Rechtskommission über ihre eigene Bundesrätin. Dies zeigt exemplarisch auf, in welcher Zwickmühle die SP steckt. Während sich Geschäfts- und Fraktionsleitung hinter ihre Justizministerin stellen, hatte sich die Parteibasis Ende Juni in einer Resolution gegen das Büpf ausgesprochen. Leutenegger kann daher nicht nachvollziehen, warum Sommaruga im Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Sicherheit die Vorlage mit so viel Herzblut vertritt. Zumal andere Länder ihre Überwachungsgesetze sistiert hätten. Leutenegger: «Das wäre auch von einer SP-Bundesrätin zu erwarten.»

Korrekturen sind noch möglich

Die Baselbieterin ist denn auch überzeugt, dass die Kommission noch Korrekturen an der Vorlage vornehmen wird. Das kann sich auch Kommissionspräsident Alec von Graffenried vorstellen. «Es ist möglich, dass die Frist zur Vorratsdatenspeicherung doch noch verkürzt wird», sagt der Berner Grünen-Nationalrat. «Und vielleicht gibt es auch beim Einsatz von Staatstrojanern noch Einschränkungen.»

Die angefragten Mitglieder gehen zumindest davon aus, dass in der Rechtskommission noch hart um Dutzende eingereichter Anträge gefeilscht wird. Letztlich aber werde die Vorlage kaum mehr grundlegend geändert. Und dann sei mit dem Referendum zu rechnen. Damit wird wohl das Schweizervolk entscheiden müssen, wie tief die Eingriffe in seine Grundrechte sein dürfen, um mehr Sicherheit zu erreichen.

Die Parteien sind gespalten

Soll die Polizei Staatstrojaner einsetzen dürfen? Also Viren, um in fremde Computer einzudringen und auch digitale Kommunikationsmittel wie Skype und Whatsapp abhören zu können. Und sollen Telefon- und Internetdienstanbieter verpflichtet werden, Daten ihrer Kunden statt wie bisher sechs Monate ein Jahr lang zu speichern? Das sind die beiden wichtigsten Punkte von Simonetta Sommarugas Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post-und Fernmeldeverkehrs (Büpf).

Schon heute können die Ermittler im Rahmen eines Strafverfahrens herkömmliche Telefongespräche abhören - nicht aber die Kommunikation, die verschlüsselt im Internet stattfindet. Für eine Überwachungsaktion soll es auch weiterhin stets einen richterlichen Beschluss brauchen. Und gerade Staatstrojaner sollen nur zum Einsatz kommen, wenn sie der Aufklärung besonders schwerer Straftaten wie Terrorismusfinanzierung oder Kinderpornografie dienen. Nicht erlaubt ist eine präventive Überwachung. Diese wird im Nachrichtendienstgesetz geregelt. Sommaruga wird denn auch nicht müde zu betonen, dass es hier «nicht um das Bespitzeln und Ausspionieren von unbescholtenen Bürgern geht». Die Gesetzesvorlage geht allerdings kaum darauf ein, wie die Anwendung dieser neuen Mittel kontrolliert, die Verhältnismässigkeit sichergestellt oder Missbrauch verhindert wird. Offen ist auch, wie die Löschung der Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist sichergestellt wird.

Trotz offener Fragen hat der Ständerat die Reform gutgeheissen. In der kommenden Wintersession wird sich der Nationalrat mit dem Büpf befassen. Hier wird es zur Grundsatzdebatte kommen. Die Parteien sind gespalten. Gegen die Vorlage wehren sich etwa die Jungparteien. Auch die Grünen werden gegen das Gesetz stimmen. Gespalten ist die SP. Während sich die Parteileitung hinter ihre Bundesrätin stellt, hat sich die Basis gegen die Vorlage geäussert.

Zum Ja-Lager gehören CVP, BDP und die FDP. Mehr Mühe hat die SVP. Denn auch sie ist in Überwachungsfragen gespalten. Letztlich dürfte das Gesetz mit den Mitteparteien, dem rechten SP-Flügel und einem Teil der SVP aber eine Mehrheit erreichen.

 

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