Die I. Sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat am 4. September 2012 die Beschwerde gegen die Revision des Berner Sozialhilfegesetzes mit 3 zu 2 Stimmen abgewiesen. Die Mehrheit des Gerichts argumentierte, dass das Gesetz verfassungmässig ausgelegt werden könne, auch wenn die Befugnisse der Behörden weiter gingen als in anderen Kantonen.
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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