Der gläserne Fluggast

29. September 2016

Die Datensammelwut des Bundes erfasst auch das Reiseverhalten von Einwohnern der Schweiz.

Wer ex Dubai, Dar es Salaam, Nairobi, Pristina, Istanbul, Moskau, Casablanca, Marrakech, Abu Dhabi, Doha, São Paulo, Peking und Shanghai (ab 30. Oktober 2016 auch ex Delhi, Hong Kong, Mumbai, Muscat und Singapur) in die Schweiz fliegt, wird jahrelang registriert. Ab dem Jahr 2017 ergibt dies weit über eine Million Datensätze jährlich.

Bisher erfolgt diese Erfassung auf einer wackeligen Verordnungsgrundlage. Der Bundesrat will deshalb das Ausländergesetz ändern. grundrechte.ch lehnt dieses Ansinnen in der Vernehmlassungsantwort ab.

Die exorbitante Speicherung der Fluggastdaten wurde erst am 24. Oktober 2016 durch Radio SRF und anschliessend die Tagespresse breit publik gemacht.

Mit einer Änderung des Luftfahrtgesetzes soll eine neue Datenbank geschaffen werden, in welcher potentielle Gefährder der Luftfahrt registriert werden sollen. Explizit zulässig wäre insbesondere die Übernahme von Daten aus sozialen Netzwerken

Zudem sollen Strafverfolgungsbehörden auf Verlangen Passagierdaten von Fluggesellschaften einsehen dürfen.

 

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