Periodische Überprüfung der Schweiz

15. März 2013

Die Schweiz hält ihre Verpflichtungen ein, aber es fehlt ihr an Mut

Die Schweizer NGO-Plattform Menschenrechte ist zufrieden mit der Art und Weise, wie das EDA das Verfahren der «Universellen Periodischen Überprüfung» (Universal Periodic Review, UPR) durchgeführt hat. Eine breite Konsultation der interessierten Kreise, insbesondere der Kantone und der Zivilgesellschaft, hat zum Erfolg des Verfahrens beigetragen. Inhaltlich beurteilt die NGO-Plattform die Haltung der Schweiz weniger positiv: Die Zurückweisung von vielen wichtigen Empfehlungen zeigt, dass es der Schweiz an Mut fehlt. Die NGO-Plattform wird die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen durch die kantonalen und Bundesbehörden kritisch begleiten.

Am 29. Oktober 2012 haben etwa 80 Staaten im Rahmen des Uno-Menschenrechtsrats total 140 UPR-Empfehlungen an die Schweiz gerichtet, mit dem Zweck, die Menschenrechtslage und -politik der Schweiz zu verbessern. Zuvor hatte die NGO-Plattform ihrerseits 46 Forderungen bei der Uno deponiert. Von diesen wurde nur knapp die Hälfte berücksichtigt. Insbesondere fehlten in den UPR-Empfehlungen fast alle Empfehlungen für die menschenrechtlich besonders heiklen Bereiche Asyl und Migration. Zum Abschluss des zweiten UPR-Zyklus der Schweiz zieht die NGO-Plattform folgendes Fazit:

Die Schweizer NGO-Plattform für Menschenrechte stellt mit Genugtuung fest, dass sie von der Schweizer Regierung partnerschaftlich in das gesamte UPR-Verfahren 2012 einbezogen wurde und wiederholt Gelegenheit hatte, die eigenen Positionen vorzubringen. Auch begrüsst die NGO-Plattform die Tatsache, dass der Bund die nötigen Schritte unternommen hat, um die Kantone in den Entscheidungsprozess zu den zahlreichen offen gehaltenen Empfehlungen einzubeziehen. «Dass die Kantone eingebunden wurden, ist ein gutes Omen für die Umsetzung der Empfehlungen des Uno-Menschenrechtsrats», erklärte Alex Sutter von humanrights.ch. «Man darf nicht vergessen, dass für die Umsetzung von vielen Empfehlungen in erster Linie die Kantone zuständig sind.»

Die Schweiz hat schliesslich 99 der 140 Empfehlungen akzeptiert. Die NGO-Plattform freut sich insbesondere über die Annahme der folgenden Empfehlungen: eine nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien zu schaffen, einen Aktionsplan zur Rassismusbekämpfung zu erstellen sowie einen besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel herbeizuführen.

Im Gegenzug bedauert die NGO-Plattform die stattliche Anzahl von zurückgewiesenen Empfehlungen (41 von 140). In vielen Fällen war der fehlende politische Wille das einzige Hindernis zu deren Annahme, etwa bei der Ablehnung, unabhängige Beschwerdemechanismen für Fälle übertriebener Polizeigewalt zu schaffen oder eine Folterdefinition in das Strafgesetzbuch aufzunehmen oder jugendliche Insassen in Hafteinrichtungen von den erwachsenen Insassen streng zu trennen.

«Die NGO-Plattform bedauert besonders, dass eine grosse Anzahl an Empfehlungen, welche das Problem der Diskriminierung mittels einer verbesserten Gesetzgebung angehen wollten, abgelehnt wurden», stellt Alain Bovard von Amnesty International (Schweizer Sektion) fest. «Wir befürchten, dass dies als schlechtes Zeichen interpretiert werden muss und die Diskriminierungen, von denen viele Menschen betroffen sind, so schnell nicht verschwinden werden.»

Beinahe alle Empfehlungen, welche Gesetzesänderungen mit sich gebracht hätten, wurden abgelehnt. Aus Sicht der NGO-Plattform zeigt dies einen Mangel an Mut beim Bundesrat. Er hätte die zahlreichen Empfehlungen im Bereich Diskriminierung durchaus zum Anlass nehmen können, dem Parlament zu signalisieren, dass im Hinblick auf ein friedliches Zusammenleben in unserem Land der Schutz benachteiligter Personen verstärkt werden muss.

Fehlende unabhängige Kontrolle von Polizeigewalt ist auch in Deutschland ein Problem. Mitte März 2013 hat die Initiative «Für eine transparente / bürgerfreundliche Polizei» den Menschenrechtskommissar des Europarats sowie die Anti-Folter-Komitees der Vereinten Nationen in Genf und des Europarates in Strassburg gebeten, Ermittlungen durchzuführen und die Bundesrepublik Deutschland bzw. die politischen Entscheidungsträger aufzufordern, ihren völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

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