Verfassungsgerichtsbarkeit auch in der Schweiz

22. Februar 2011

Rechtskommission des Nationalrats will Artikel 190 der Verfassung ersatzlos zu streichen

In der Schweiz gibt es keine Instanz, welche Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit prüfen kann. Dies soll sich nun ändern: Die Rechtskommission des Nationalrats hat vorgeschlagen, den umstrittenen Artikel 190 der Bundesverfassung ersatzlos zu streichen. Dieser schreibt dem Bundesgericht und anderen rechtsanwendenden Behörden vor, Bundesgesetze in jedem Fall anzuwenden, auch wenn sie der Verfassung widersprechen. Die Kommission hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Das Bundesgericht kann kantonale Gesetze längst überprüfen, ohne dass dadurch negative Folgen entstanden sind. Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene würde die Schweiz zu einem Rechtsstaat erheben, was sie heute nicht ist.

Gegen diese Neuerungen stemmt sich die logischerweise die SVP: Minarettverbote, Ausschaffungen ohne Verhältnismässigkeitsprüfung oder lebenslange Verwahrungen würden unter dem neuen Regime chancenlos sein oder zumindest einen schweren Stand haben.

Historisch ist die Bestimmung von Art. 190 BV daher gekommen, dass damals Politikern mehr vertraut wurde als Juristen. Es war aber nie die Absicht, mit dieser Bestimmung dem Parlament zu erlauben, bewusst verfassungswidrige Gesetze zu erlassen, wie dies die SVP heute sieht.

Die geplante Änderung müsste von Volk und Ständen angenommen werden. Ebenfalls müsste das Bundesgerichtsgesetz angepasst werden.

Im Oktober 2011 wurde ohne Vernehmlassung die Botschaft publiziert.

Am 3. Dezember 2012 lehnte der Nationalrat eine Verfassungsgerichtsbarkeit ab.

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