Zugang zum Bundesgericht soll erschwert werden

29. Februar 2016

Weil das Bundesgericht angeblich überlastet ist, will der Bundesrat den Zugang in vielen Rechtsgebieten massiv erschweren oder gar verunmöglichen. Er hat dazu eine Änderung des Bundesgerichtsgesetzes in Vernehmlassung geschickt. Angeblich soll durch den Wegfall der Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht die Rechtsprechung verbessert werden.

Zentraler Punkt wäre der Wegfall der Subsidiären Verfassungsbeschwerde zusammen mit einem umfangreichen Ausschluss-Katalog. Mit Subsidiären Verfassungsbeschwerden können dem Bundesgericht Verfassungsrügen vorgetragen werden, wenn in einer Streitsache die ordentliche Beschwerde nicht möglich ist. Verfassungsrügen betreffen etwa Willkür der Behörden, Verletzung des Rechts auf Familienleben, Verletzung von Parteirechten in Zivil- und Strafverfahren sowie viele andere Verletzungen von elementaren Rechten. Diese Verfassungsrügen können auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig gemacht werden.

Der Wegfall der Subsidiären Verfassungsbeschwerde würde zu einer massiven Verschlechterung der Rechtsprechung führen, weil viele unrichtige Urteile von kantonalen Gerichten nicht mehr korrigiert werden könnten. Der Vorschlag des Bundesrats ist vergleichbar mit einem Lebensmittelinspektorat, welches mit dem Verzicht auf Kontrollen in Restaurants die Hygiene im Gastgewerbe verbessern wollte.

Ein paar aktuelle Beispiele von Bundesgerichtsurteilen, welche mit der neuen Regelung nicht mehr möglich wären, illustrieren die zu erwartende Verschlechterung für die Bevölkerung.

grundrechte.ch hat sich in der Vernehmlassungsantwort kritisch geäussert und den Entwurf als Ganzes abgelehnt. Erfreulicherweise haben sich auch diverse Kantone, darunter Bern, Solothurn und Zürich, gegen den Wegfall der Subsidiären Verfassungsbeschwerde ausgesprochen.

Am 6. September 2017 hat der Bundesrat den Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens präsentiert. Der Vorschlag, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde abzuschaffen, ist in der Vernehmlassung von verschiedener Seite kritisiert worden. Diese Forderung wurde daher aus dem Änderungskatalog gestrichen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

 

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