Referendum gegen das Geldspielgesetz

10. Oktober 2017

Am 29. September 2017 haben die eidgenössischen Räte das neue Geldspielgesetz angenommen. Die umstrittensten Punkte des neuen Gesetzes waren die Steuerbefreiung für zukünftige Geldspielgewinne und die Netzsperre für alle ausländischen Online-Geldspielangebote. Während bei der Steuerbefreiung der Ständerat die fiskalischen Interessen der Kantone verteidigen konnte, wurden die kritischen Stimmen zur Netzsperre im Internet von den meisten ParlamentarierInnen überhört.

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So müssen nun die Internetprovider zukünftig alle von den Behörden gemeldeten Webadressen zu nichtkonzessionierten Online-Geldspielen unterbinden. Dass solche Netzsperren kaum wirksam durchgesetzt werden können, ist aber unbestritten.

Am 10. Oktober haben verschiedene Komitees und Bündnisse an einer gemeinsamen Medienkonferenz mitgeteilt, das Referendum gegen das neue Geldspielgesetz zu ergreifen. Neben den Jungfreisinnigen, der Jung SVP oder Jungen Grünen haben auch verschiedene netzpolitische Organisationen, wie die Digitale Gesellschaft oder der Chaos Computer Club angekündigt, Unterschriften gegen das neue Gesetz zu sammeln. Obwohl verschiedene Argumente an der Medienkonferenz vorgetragen wurden - genannten wurden Schlagworte wie «Abschottung», «Overblocking», «nutzlos» - vereint alle Beteiligten die Befürchtung, dass mit dieser Zensur des Internets die Idee des freien und offenen Internets auf dem Spiel steht.

grundrechte.ch hat an der Mitgliederversammlung vom Mai 2017 die mögliche Unterstützung eines solchen Referendums diskutiert. Das Geldspielgesetz sieht zum ersten Mal in der Schweiz eine gesetzliche Netzsperre vor. Dies scheint aus der Sicht von grundrechte.ch sehr problematisch. Vor allem im Wissen darum, dass es wohl kaum bei dieser Netzsperre bleiben wird. Einerseits werden mit diesem Gesetz auch bei anderen Branchen Sperrgelüste geweckt, und andererseits ist bereits heute absehbar, dass die Branche stärkere Eingriffe fordern wird und so die Zensur weiter vorantreibt, sollte sich die Netzsperre als unwirksam erweisen. So werden am Schluss nicht nur Webseiten der ausländischen Geldspielanbieter gesperrt, sondern z. B. auch Webseiten, die das sichere und anonyme Surfen im Internet garantieren.

Am 18. Januar 2018 haben die Referendumskomitees 60,935 Unterschriften gegen das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 60,744 Unterschriften gültig sind. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen.

Leider wurde die Abstimmung am 10. Juni 2018 verloren. Am 15. Juni 2018 hat grundrechte.ch die Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungen des Bundesrats eingereicht. grundrechte.ch verlangt, dass die im Vorfeld der Abstimmung in den Vordergrund gestellten Abgaben zugunsten der AHV und der Allgemeinheit nicht durch Erleichterungen für Casinos geschmälert werden. Ebenso sollen Netzsperren auf DNS-Sperren beschränkt werden.

 

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