Achtjähriger versucht mit Fasnachtsgeld etwas zu kaufen und löst eine Lawine von Peinlichkeiten aus

12. Juni 2020

Weil Kinder in einem Dorfladen im Kanton Basel-Landschaft fragten, ob sie mit Spielgeld etwas kaufen könnten, ermittelte die Polizei Basel-Landschaft gegen einen achtjährigen Jungen und erfasste ihn erkennungsdienstlich. Dieser soll gemäss Polizei bis ins Jahr 2032 aktenkundig bleiben

An der Sissacher Fasnacht 2020 haben ein achtjähriger Bub und sein zehnjähriger Bruder aus Diegten BL von einer Fasnachtsclique ausgeworfene falsche Euroscheine eingesammelt. Ende April 2020 versuchten sie im Volg-Laden in ihrem Heimatdorf, diese Scheine einzulösen. «Cha me mit däm öppis chaufe?», soll der Achtjährige die Verkäuferin gefragt haben, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Das Spielgeld war für die Volg-Mitarbeiterin auf den ersten Blick als solches erkennbar. Die Kassiererin hat den Kindern geantwortet, das sei unhöflich und sie sollen den Laden verlassen. Daraufhin sind die Kinder davongerannt.

https://grundrechte.ch/2020/500Euro.jpg

Den internen Weisungen von Volg folgend hat die Ladenmitarbeiterin die Polizei eingeschaltet. Den Fall hat ein Polizist an die Hand genommen, der es genau nimmt: Während mehrerer Wochen hat er die Bilder der Überwachungskamera ausgewertet, bis er dem Jungen auf die Schliche kam. Rund einen Monat nach dem «Vorfall» kündigte sich der Polizist telefonisch bei den Eltern des Achtjährigen an.

Gezeigt hat der Polizist den Eltern drei Bilder, wie die Kinder vor der Kasse des Dorfladens stehen. Er hat bei seinem Besuch den Jungen an einer Kastenwand stehend im Profil und frontal fotografiert. Gemäss Polizei sei das nötig gewesen, «um die Identität der auf den Videoaufnahmen ersichtlichen Kinder zu beweisen».

Zum Schluss beschlagnahmte der Polizist «dreimal 50 Euro Spielgeld, zweimal 20 Euro Spielgeld, fünfmal 10 Euro Spielgeld und dreimal 5 Euro Spielgeld». Insgesamt hat die Prozedur, die überdies ohne Rechtsmittelbelehrung der Kinder durchgeführt wurde, gute dreieinhalb Stunden gedauert. Laut der Polizei wird das «Delikt» als «Inumlaufsetzen falschen Geldes» gemäss Strafgesetzbuch registriert: «Die Verfahrensakte bleibt bis zum 6. Mai 2032 im System», so die Polizei Basel-Landschaft.

Dringliche Interpellation im Landrat

Landrätin Susanne Strub hatte eine dringliche Interpellation zur Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes eingereicht. Die Ermittlungen im Fall des Oberbaselbieter Buben sollen gestoppt und der Eintrag in den Polizeiakten gelöscht werden. Zudem soll sich die Polizei bei der Familie für das Vorgehen entschuldigen. Am 11. Juni 2020 verteidigte Regierungsrätin Kathrin Schweizer das Vorgehen der Polizei anlässlich einer 40-minütigen Debatte im Liestaler Landrat grundsätzlich. «Es ist offensichtlich, dass die Berichterstattung über diese Ereignisse eskaliert ist und eine Dimension angenommen hat, die in keiner Weise mehr der Bedeutung der Handlungen entspricht», sagte sie wörtlich und übersah, dass die Geschichte lange vorher unter Führung der Polizei eskaliert war. «Das Vorgehen war richtig und verhältnismässig», hielt sie fest. Einzig, dass die Kinder fotografiert worden waren, «war im Nachhinein betrachtet nicht unbedingt nötig». Kathrin Schweizer korrigierte auch noch frühere Aussagen der Polizei, wonach die Anzeige bis 2032 im Polizeisystem gespeichert bleibe. Da der Junge strafunmündig ist, wird lediglich der Bericht an den Jugenddienst für fünf Jahre gespeichert.

Diese Geschichte hat auch im Ausland für Aufsehen gesorgt, und darum weiss man jetzt auf der ganzen Welt, wo Diegten liegt, Gegen die Fasnachtsclique, welche dieses «Falschgeld» in Umlauf gebracht hat, wird übrigens nicht ermittelt.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch