Der Ständerat will Vorratsdaten doch nur 6 Monate speichern

7. Dezember 2015

Der Ständerat hat am 7. Dezember 2015 beschlossen, die Randdaten der Kommunikation weiterhin nur sechs Monate aufbewahren zu lassen. So will er das Referendum gegen das totalrevidierte Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF verhindern.

Teilweise berufen sich Kommissionssprecher Stefan Engler und Bundesrätin Simonetta Sommaruga für ihren Sinneswandel auf das Urteil des EuGH.

Der Nationalrat hingegen hat die Verlängerung der Speicherdauer auf 12 Monate nach dem Urteil des EuGH beschlossen und muss sich eine andere Ausrede ausdenken, wenn er der Beibehaltung des Status Quo zustimmen will. Ohnehin werden durch diesen Rückzieher alle Befürworter der Revision des NDG unglaubwürdig. Zur Vernehmlassung liess der Bundesrat am 19. Mai 2010 verlauten:

Im Interesse einer wirksameren Strafverfolgung sieht der Vorentwurf weiter vor, die Aufbewahrungsfrist für die sogenannten Randdaten, die Aufschluss über Absender und Empfänger, Zeitpunkt, Dauer, Datenmenge und Weg einer Nachricht geben, von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass bei der Anordnung der Überwachung die betreffenden Daten oft bereits gelöscht sind.

Der Nationalrat muss im Jahr 2016 über diese neue Ausgangslage befinden.

Passend zu Weihnachten hat THE INTERCEPT unter dem Titel «A Secret Catalogue of Government Gear for Spying on Your Cellphone» einen Katalog von Gerätschaften zur Überwachung von Mobiltelefonen öffentlich gemacht. Alles kann in den USA gekauft werden, und nach Inkrafttreten des totalrevidierten BÜPFs dürfte auch alles in der Schweiz eingesetzt werden.

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Dies ist nur eine kleine Auswahl.

 

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