Referendum gegen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

Am Donnerstag, 7. Juli 2016, wurden die gesammelten Unterschriften des Referendums gegen das BÜPF der Bundeskanzlei übergeben. In den folgenden Tagen sind noch ein paar Kilogramm beglaubigter Unterschriften von diversen Gemeinen beim Referendumskomitee eingetroffen. Die Bundeskanzlei hat lediglich 41,335 Unterschriften als gültig anerkannt. Das Scheitern des Referendums wird voraussichtlich am 16. August 2016 im Bundesblatt bekannt gegeben.

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Argumente gegen das Überwachungsgesetz BÜPF:

Datenspeicherung auf Vorrat: Sämtliche Randdaten unserer Telekommunikation werden während sechs Monaten gespeichert - ohne jeglichen Tatverdacht.

Verdächtigungen ohne Grundlage: Mit Antennensuchläufen und IMSI-Catchern werden alle Personen verdächtigt, die zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort waren.

Wem gehört der Computer?: Verdecktes Eindringen in persönliche Computer, mit Zugriff auf alle Daten und mit der Möglichkeit, das Gerät versteckt zu manipulieren (Trojaner).

Immer mehr Schnüffler: Künftig will der Staat auch kleinere Anbieter von Telecom-Dienstleistungen zum Datensammeln verpflichten.

Uferlos: Selbst bei kleinen Bagatelldelikten darf auf die riesige Datensammlung zugegriffen werden. Hier der Deliktskatalog des BÜPF.

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Im Jahr 2010 wurde eine Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in die Vernehmlassung geschickt. Eine breite Kritik an den erweiterten Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden hat zwar zu einer jahrelangen Diskussion in den Kommissionen des National- und Ständerats, nicht aber zu einer wirklichen Entschärfung des Gesetzesentwurfs geführt.

In der Frühjahrssession 2016 hat der Nationalrat die letzten Differenzen mit dem Ständerat ausgeräumt und der Vorlage zugestimmt. Die Schlussabstimmung vom 18. März 2016 dürfte eine reine Formsache sein.

Die Gegner stören sich vor allem daran, dass die unverhältnismässige anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Fernmeldedaten sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner des Landes beibehalten werden soll. Dies, obwohl in letzter Zeit der EuGH und andere oberste Gerichte in Europa verschiedentlich auf die daraus resultierenden Grundrechtsverletzungen aufmerksam gemacht und vergleichbare Erlasse aufgehoben haben. In diversen Umfragen lehnte jeweils auch eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die Vorratsdatenspeicherung ab. Dazu kommen die neuen Staatstrojaner, IMSI-Catcher und Antennensuchläufe sowie eine massive Ausweitung des Geltungsbereichs betreffend Internetanbieter.

Sofern das totalrevidierte BÜPF in Kraft treten sollte, wäre die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auf Jahre hinaus zementiert. Die einzige Möglichkeit, dies und die umstrittenen Neuerungen zu verhindern, besteht in einem Referendum. Dieses startet voraussichtlich am 29. März 2016. Sollten die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich erweiterte Kompetenzen benötigen, ist im Gegenzug die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben oder zumindest massiv abzubauen.

Am 22. März 2016 haben in Olten Vertreter der Alternativen Liste AL, des Chaos Computer Clubs CCC, der Digitalen Gesellschaft, von grundrechte.ch, von Init7, der Jungen FDP, der Jungen Grünliberalen, der Jungen SVP, der Juso, der Operation Libero, der PdA, der Piratenpartei und von Wilhelm Tux die Ergreifung des Referendums beschlossen und verbindliche Sammelquoten festgelegt.

Obwohl das BÜPF mit dem neu zulässigen Antennensuchlauf noch nicht einmal beschlossen, geschweige denn in Kraft ist, wurden im Kanton Aargau in Dezember 2015 und im Kanton Luzern im Februar 2016 je tausende Mobiltelefonbesitzer mittels Antennensuchläufen ermittelt. Ebenso werden IMSI-Catcher bereits im grossen Stil eingesetzt. Die Kosten für die neuen Überwachungsmassnahmen würden aus dem Ruder laufen, dass FBI hat für das Hacken eines einzigen Telefons mehr als eine Million Dollar bezahlt.

 

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