Dienst ÜPF Statistik 2021

25. Juni 2022

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung bzw. auf das Nachrichtendienstgesetz Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt über diese Überwachungen eine Statistik* gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstage k Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)..

Seit 2015 hat die Anzahl angeordneter Überwachungsmassnahmen stetig abgenommen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl erstmals wieder angestiegen, sank im Jahr 2021 jedoch bereits wieder auf 8056 (gegenüber 9085 im Vorjahr).

Die Artikel 269bis und 269ter der Strafprozessordnung ermöglichen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs den Einsatz von besonderen technischen Geräten (IMSI-Catcher) bzw. Informatikprogrammen (GovWare). Die besonderen Informatikprogramme wurden im Jahr 2021 11 Mal eingesetzt (im Vorjahr 13 Mal). Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 112 (gegenüber 107 im Vorjahr).

Hinweis: In Zusammenhang mit dem per 1. März 2018 totalrevidierten BÜPF führte der Dienst ÜPF eine neue Zählweise seiner statistischen Daten ein. Eine Vergleichbarkeit der letzten Jahre ist somit nur bedingt möglich. Auch die Zahlen des NDB und des Dienstes ÜPF sind aufgrund einer anderen Zählweise nicht vergleichbar.

 

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