«IS-Terrorist» macht Ermittlern schwere Vorwürfe

7. November 2014

Von Thomas Knellwolf. TagesAnzeiger

Einer der in der Schweiz inhaftierten Iraker behauptet, Polizisten hätten ihm einen illegalen Deal angeboten.

Seit mehr als einem Jahrzehnt lebt er in der Schweiz und bis vor Kurzem wäre er als Mustereinwanderer durchgegangen. So zumindest stellen Bekannte einen der in der Schweiz unter Terrorverdacht stehenden Iraker dar, der im Kanton Bern in Untersuchungshaft sitzt. Ihnen zufolge hatte Hassan (Name geändert) 2003 die Flucht aus dem Irak ergriffen. Damals begannen die Amerikaner, Saddam Hussein wegzubomben. Keine 20 Jahre alt kam Student Hassan in die Schweiz. Hier lernte er Deutsch, machte eine Lehre, wurde zum ersten Mal Vater, arbeitete bei einem Grossverteiler, heiratete. Ein Immigrantenleben der unauffälligen Sorte, dem Anschein nach.

Doch der - zumindest vordergründig - gut integrierte Iraker erlebte seinen 30. Geburtstag nicht in Freiheit. Und ebenso wenig die Geburt seines zweiten Kindes. Auf Hassan lastet ein schwerer Verdacht: Er soll einer schweizerischen Zelle der Terrortruppe IS angehört haben. Mit zwei Landsleuten soll er einen Anschlag geplant haben, in der Schweiz oder anderswo in Europa. Aber wo genau? Das wissen nicht einmal die Ermittler. Zumindest haben sie zu möglichen Zielen der angeblichen IS-Zelle nichts preisgegeben, auch nicht gegenüber den Beschuldigten. Gegenüber der Öffentlichkeit hat die Bundesanwaltschaft nach langem Schweigen kürzlich immerhin bestätigt, dass sie gegen drei Iraker ein Verfahren wegen Sprengstoffdelikten, Unterstützung einer kriminellen Organisation und weiterer Vorwürfe führt.

Die Mitteilung hat einen Teil der Beschuldigten und deren Verteidiger empört. Hassans Anwalt kritisiert, dass er daraus erfahren habe, dass das FBI zusammen mit der Bundeskriminalpolizei gegen seinen Mandanten ermittle. Und dass angeblich «IS-Anschlagspläne in Europa vereitelt» wurden. Als ob die schweizerischen Ermittler ein Attentat in letzter Minute verhindert hätten.

Datenträger voller Bilder

Konkret wirft die Bundesanwaltschaft dem Mann mit der C-Bewilligung vor, er habe aus der Türkei einen Datenträger heimgebracht - mit Anweisungen für einen Terrorakt. Unmittelbar vor seiner Festnahme war Hassan tatsächlich nach Adana in die Südtürkei gereist. Zwei Nächte verbrachte er vermutlich nahe der syrischen Grenze. Nach der Rückkehr begab er sich unverzüglich nach Beringen bei Schaffhausen, zu einem Landsmann, der im Rollstuhl sitzt. In dessen Neubauwohnung hielt sich auch ein abgewiesener Asylbewerber aus dem Irak auf. Am 21. März wurde das Trio von Sonderpolizisten verhaftet. Darauf wurde Hassans Wohnung in einem gutbürgerlichen Aargauer Quartier durchsucht. Die Fahnder stellten eine Speicherkarte sicher. Darauf fanden sich Informationen für eine illegale Aktion. Aber, so der Anwalt, nicht den geringsten Hinweis auf Anschlagspläne. Davon fehle «bis heute jede Spur». Gemäss dem Verteidiger waren auf dem Datenträger Fotos und Passkopien irakischer Staatsangehöriger gespeichert.

Hassan gestand Schlepperaktivitäten. Mit den konfiszierten Dateien, so räumte er laut seinem Anwalt ein, hätte ein Ägypter in Italien Pässe für irakische Kriegsflüchtlinge fälschen sollen. Gab es am Ende gar keine Anschlagsvorbereitungen? Dies scheint für die Bundesanwaltschaft ausgeschlossen. Sonst hätte sie nicht mitgeteilt, sie habe einen Terrorakt «vereitelt».

«Faires Verfahren ist gefährdet»

Mit Hassan hat sich erstmals ein Beschuldigter entschieden, öffentlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sein Berner Anwalt setzt zum Gegenangriff an. «Ein Unschuldiger wird als IS-Terrorist gebrandmarkt und zu Unrecht in Haft behalten», sagt der Jurist. «Die These der Bundesanwaltschaft, mein Mandant sei in terroristische Aktivitäten verwickelt, beruht nach den bisher durchgeführten umfangreichen Ermittlungen bestenfalls auf einer losen Vermutung.» Die neuartige Zusammenarbeit mit dem FBI führe zu einer Umgehung des ordentlichen Rechtshilfeweges. «Der Anspruch meines Mandanten auf ein faires Verfahren ist unter diesen Umständen stark gefährdet.»

Die Bundesanwaltschaft kontert: Die Rechtshilfe werde korrekt durchgeführt, hält sie fest. Zwar kommt im Verfahren erstmals eine eigens geschaffene amerikanisch-schweizerische Ermittlergruppe zum Einsatz, aber dabei gehe es um «übliche Polizeikooperation». Ab den ersten Einvernahmen hätten zudem alle Involvierten gewusst, dass «unter anderem wegen mutmasslichen Sprengstoffdelikten und wegen strafbaren Vorbereitungshandlungen» ermittelt werde. Die Vorwürfe beruhen vorab auf Angaben des US-Geheimdiensts, auf abgehörten Telefongesprächen und auf sichergestellter Kommunikation über Skype und auf Facebook sowie auf Angaben Beteiligter - insbesondere Hassans. Gemäss seinem Verteidiger hat er als einziger Beschuldigter umfassend ausgesagt. Das Bundesstrafgericht scheint den Unschuldsbeteuerungen aber nicht so recht zu glauben. Zweimal hat es Gesuche auf Haftentlassung abgelehnt.

«Stark suizidgefährdet»

Gegen die Ermittler erhebt Hassans Anwalt einen konkreten schweren Vorwurf. Die Bundeskriminalpolizei habe Anfang Oktober den Beschuldigten aufgesucht, ohne dass die Verteidigung etwas davon wusste. Sie habe ein Schreiben übergeben, obschon die Korrespondenz in Strafverfahren über den Anwalt läuft. Hassan sagt, die Polizisten hätten ihm eine milde Strafe angeboten, wenn er umfassend aussage. Eine solche Offerte wäre illegal. Die Ermittler betonen, es habe sie nie gegeben.

Hassan geht es schlecht. «Mein Mandant ist bis heute stark suizidgefährdet», sagt sein Anwalt. Während der mittlerweile sieben Monate dauernden Untersuchungshaft musste Hassan mehrmals in die Psychiatrie verlegt werden sowie auf die Bewachungsstation des Inselspitals.

 

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